|
Thema Kosten In dem Mitgliedsbeitrag von PRO ALLRAD sind die Kosten für den Rechtsbeistand natürlich nicht enthalten. Die Vereinsmitglieder werden von der Kanzlei Nehm & Coll. individuell über den Verein vertreten, d. h. der Verein organisiert den bestmöglichen Rechtsbeistand für seine Mitglieder in den gesetzlich fixierten Rahmenbedingungen. Die gesetzlichen Vorgaben: Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht für die anstehende Vertretung in einem Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide eine Vergütungsgebühr gemäß des Vergütungsverzeichnisses/Nr. 2400 vor, die zwischen 0,5 und 2,5 des Gebührensatzes beträgt. Der Regelsatz multipliziert sich in diesem Rahmen mit 1,3. Bei Spezialsteuerrechtsfragen wird normalerweise deutlich über diesen Regelsatz hinausgegangen. Dies gilt erst Recht, wenn man noch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hinzudenkt. Durchschnittlich liegt der Faktor dann bei 2,2 bis 2.5. Der Regelsatz beträgt bei eine Gegenstandswert von:
Kosten bei Faktor 1.3:
Kosten bei Faktor 2.5:
(Die Auslagenpauschale beträgt 20% jedoch max. 20,- €) In dem vorgenannten Rahmen bewegen sich die Kosten, wenn jemand einen Rechtsanwalt mit dem Widerspruch gegen den neuen Steuerbescheid beauftragt. Wohl bemerkt nur für den Widerspruch und den vorgerichtlichen Schriftwechsel! Kostenvorteile der Mitglieder des Vereins: Dadurch, dass sich die Mitglieder von PRO ALLRAD individuell und doch gemeinsam anwaltlich vertreten lassen, lässt sich die Vergütung auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsatz von Faktor 0.5 senken. Bei 1.200 Euro Streitwert beträgt die Mindestgebühr bei Faktor 0,5 bereits 42,50 €; mal 1,2 für die Gebührenpauschale und 16% Umsatzsteuer landet man bei 60 €. Bei 1.500 € Streitwert kommt man mit der gleichen Berechnung von 0,5=52,50 € im Ergebnis auf 73,08 €. Da es Rechtsanwälten generell verboten ist, "Gebührendumping" zu begehen, wird ein Mittelwert an der untersten Gebührengrenze veranschlagt. Für die rechtliche Vertretung der Mitglieder von PRO ALLRAD wird entsprechend eine Pauschale erhoben und zwar in Höhe von: 75,- € In dieser Pauschale ist das komplette Einspruchsverfahren enthalten! Die Vereinsmitglieder müssen nur noch den neuen Steuerbescheid an den Verein weiterleiten. Den Einspruch und die komplette weitere Korrespondenz mit den Finanzämtern erledigt dann unser Rechtsanwalt. Es wäre natürlich schöner gewesen, wenn es noch günstiger geworden wäre, aber einen geringeren Gebührensatz lässt der Gesetzgeber definitiv nicht zu. Bestes Beispiel dafür ist der vor einiger Zeit publik gewordene Fall des Jura-XXL (Motto: eine Scheidung 20 €, zwei Scheidungen 30 € und die 3. umsonst etc. der vor den Gerichten eine böse Bauchlandung hingelegt hat. Wer zu diesen 75,- € noch den Jahresbeitrag des Vereins hinzu rechnet, der wird erkennen, dass er über die Mitgliedschaft allein zwischen 50 € und 319 € an Kosten für den Rechtsbeistand spart. Wer den Widerspruch lieber selbst einlegt, geht das Risiko ein, dass es dann teuer wird, wenn sich das zuständige Finanzamt querstellt und der Gang zum Rechtsanwalt anschließend doch notwendig wird. Und eines ist sicher: die Finanzämter werden sich mit "aller Macht" gegen die Widersprüche wehren! Rechtsschutzversicherungen bezahlen das vorgerichtliche Einspruchsverfahren gegen den Steuerbescheid in der Regel nicht. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte bei seiner Versicherung wegen einer Kostenübernahme des Widerspruchs nachfragen. |